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Was ist eine "KATHOLISCHE" EHE ?

Nach katholischem Verständnis ist die Ehe ein Bund, durch den Mann und Frau miteinander eine das ganze Leben umfassende Gemeinschaft begründen. Sie ist auf das Wohl der Gatten ebenso wie auf Kinder und deren Erziehung hingeordnet.

Die Ehe zwischen Getauften ist in der katholischen Kirche ein Sakrament, weil Ehepartner in ihrer liebenden und bleibenden Verbundenheit Zeugnis geben für die unbedingte und unwiderrufliche Liebe Gottes zum Menschen.

Eine gültig geschlossene und geschlechtlich vollzogene Ehe zwischen Getauften ist daher zu Lebzeiten der Partner unauflöslich.

In Krisensituationen bietet die Diözese Linz für die Bearbeitung von Konflikten Hilfe durch eine Ehe- und Familienberatung an (Pastoralamt Linz / Abteilung 'Ehe und Familie' - Tel.: 0732 / 773676).
Die Wirklichkeit des Scheiterns -
Was ist kirchenrechtlich möglich ?

Eine (einvernehmliche) Ehescheidung des einmal gültigen sakramentalen Ehebundes, wie sie das staatliche Gesetz kennt, ist nach katholischem Verständnis und Recht nicht möglich. Die Kirche weiß sich dem Wort Christi verpflichtet: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt. 19,6; Mk 10,9).

Wenn eine kirchlich geschlossene Ehe gescheitert ist, kann daher (zu Lebzeiten des Partners) auch nach einer zivilgerichtlichen Scheidung keine weitere kirchliche Ehe geschlossen werden, es sei denn,
die (erste) Ehe wurde ...

... nicht gültig geschlossen (Eheannullierungsverfahren) - oder

... nicht (geschlechtlich) vollzogen (Auflösung bei Nichtvollzug) - oder

... mit einem Ungetauften geschlossen (Auflösung bei Ungetauften).

 

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