Mit
ausdrücklicher Befürwortung durch das Bischöfliche Konsistorium wurden in den
letzten Jahren die oberösterreichischen Pfarrmatriken vom Beginn der
Matrikenführung bis 1820 durch das OÖ.
Landesarchiv digitalisiert. Die Durchführung des Projekts begann im Herbst
2006 und erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Diözesanarchiv.
Die
zeitlich nachfolgenden Matriken (1820-1939) sind als Duplikate in der Verwahrung
des OÖ. Landesarchivs und bereits digitalisiert, sodass sich ab sofort nur mehr
in Einzelfällen die Notwendigkeit einer Einsicht in die Originalmatriken der
Pfarren ergeben wird. Einsichtsgenehmigungen in die Pfarrmatriken bzw.
Pfarrarchive erteilt das Diözesanarchiv aufgrund schriftlicher Ansuchen.
Die
Benützung der Matriken - im Rahmen des Personenstandsgesetzes - ist im
Landesarchiv ohne Voranmeldung möglich und bedarf keiner Genehmigung. Die
Präsentation im Internet ist in Vorbereitung: