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Ernest Johann Nep. Herberstein
(1731-1788)
Bischof von Linz
Ernest Johann Nep. von Herberstein wurde am 20. April 1731 als Sohn des Staatsbeamten
Ferdinand Leopold Herberstein und der Maria Anne von Ulm-Erbach
in Wien geboren. Er hatte drei ältere Brüder, von denen Anton
Johann Nep. 1761-1774 Fürstbischof von Triest wurde, sowie zwei
Schwestern. Schon 1746 erhielt Herberstein "per primas
preces" Kaiser Franz I. ein Kanonikat am Freisinger
Dom, das er 1754 antrat. Herberstein studierte in Wien Philosophie
und in Rom, wo er 1752 an der Sapienza zum Dr. iur. utr. promoviert
wurde, Theologie. Die Priesterweihe empfing er am 3. März 1754
ebenfalls in Rom. 1755 nominierte Kaiserin Maria Theresia ihn
für ein weiteres Kanonikat in Passau, in dessen Genuß er 1758
kam. Am 16. Februar 1767 auf Vorschlag von Fürstbischof Klemens
Wenzeslaus zum Weihbischof von Freising (Titularbistum Eucarpia)
ernannt und am 8. März 1767 konsekriert, erhielt er als Ausstattung
die Propstei "auf dem Petersberg" bei Flintsbach (Inntal)
und 1772 statt derselben jene von Freising/ St. Andrä.
1776 schlug Maria Theresia dem Passauer Bischof Kardinal Leopold Ernst
Graf von Firmian Herberstein als passauischen Offizial und Generalvikar für
Niederösterreich mit dem Sitz bei Maria Stiegen in Wien vor. Damit war die Pfarrei Tulln
verbunden. Herberstein trat sein neues Amt am 12. September 1776 an und verwaltete es in
der Folge sehr gewissenhaft. Bei den Pfarrvisitationen tat er sich durch die korrekte
Beobachtung der staatskirchenrechtlichen Bestimmungen Kaiser Josephs II. hervor, während
er später zu dessen Kirchenpolitik auch in Widerspruch geriet.
Als Joseph II. nach dem Tode des Kardinals Leopold Ernst von Firmian
(13. März 1783) unverzüglich und ohne Verständigung mit den kirchlichen Instanzen eine
längst geplante Diözesanregulierung begann und für das bis dahin zu Passau gehörende
Gebiet ob der Enns ein neues Bistum Linz schuf, nominierte er Herberstein bereits am 15.
März zu dessen Bischof. Herberstein wollte jedoch vor seiner Übersiedlung nach Linz die
Zustimmung des Heiligen Stuhles und des Bischofs von Passau abwarten, was josephinische
Kreise heftig kritisierten. Nachdem der Passauer Bischof Joseph Anton von Auersperg
(1783-1795) am 4. Juli 1784 in einem Vertrag mit dem Kaiser auf die Ausübung seiner
Diözesanrechte in Österreich verzichtet hatte, begab Herberstein sich im Oktober 1784 in
seine Bischofsstadt. Wenig später stimmte der Heilige Stuhl der Vereinbarung vom 4. Juli
zu, doch erfolgte die kanonische Errichtung der Diözese Linz erst am 28. Jänner und die
kanonische Institution Herbersteins als Bischof am 14. Februar 1785. Seine Kanonikate in
Freising und Passau durfte er beibehalten. Die Ausstellung der Zessationsurkunde durch
Bischof Auersperg erfolgte nach zähen Verhandlungen im April 1785.
Als Bischofshof war Herberstein 1784 das Kremsmünsterer Stiftshaus
zugewiesen worden, während statt der ursprünglich dafür vorgesehenen Stadtpfarrkirche
die ehemalige Jesuitenkirche zur Kathedrale bestimmt wurde. Herberstein bemühte sich
gleich nach seinem Dienstantritt in Linz um deren Umgestaltung im Geiste der Zeit.
Die Inthronisation Herbersteins fand am 1. Mai 1785 statt. Die Frage
der Umschreibung des Bistums konnte erst in langwierigen Verhandlungen geklärt werden, da
das bisherige "Offizialat ob der Enns", dessen Gebietsumschreibung in den
Passauer Bistumsmatrikeln irrtümlich in die kanonische Errichtungsurkunde Eingang
gefunden hatte, keineswegs mit den Landesgrenzen übereinstimmte, welche jedoch nach dem
kaiserlichen Willen für das neue Bistum maßgebend sein sollten.
Dem päpstlichen Auftrag zur Errichtung eines Priesterseminars
entsprach Herberstein durch die Übernahme des ehemaligen Klosters der Karmelitinnen und
später des ehemaligen Jesuitenseminars. Eine endgültige Lösung dieser Frage gelang erst
Herbersteins Nachfolger Gall, als nach der Auflösung der josephinischen Generalseminare
ein geräumiges Diözesanseminar notwendig wurde.
Zahlreiche Konflikte hatte Herberstein mit dem für Kirchenfragen in
Oberösterreich zuständigen Regierungsrat Joseph Valentin Eybel, der sich stark in
innerkirchliche Angelegenheiten einmischte. Nach der Durchführung von Ruralkapiteln in
den einzelnen Dekanaten hielt Herberstein am 27.-28. November 1787 eine Diözesansynode,
die vor allem der einheitlichen Einführung der josephinischen Gottesdienstordnung dienen
sollte. Die Beschlüsse hatten jedoch wegen des frühen Todes von Herberstein und der
Ablehnung durch die Regierung keine Auswirkungen. Zu einem Konflikt mit der
Landesregierung kam es auch bzgl. der Auslegung des Toleranzpatentes von 1781, das
Herberstein von protestantischer Seite durch den Verkauf von antikatholischen Schriften
und durch die Werbung für den Konfessionswechsel verletzt glaubte, während die Regierung
dies verneinte.
Herberstein starb am 17. März 1788 in Linz an den Folgen eines
Aderlasses. Er wurde im Alten Dom beigesetzt. Herberstein war eine profilierte
Persönlichkeit und hatte, obwohl konzessionsbereit, im Grunde die kirchlichen Interessen
mit Umsicht und Zähigkeit verfolgt.
Literatur: F. Scheibelberger I/II. M. Hiptmair.
J. Ebner R. Zinnhobler (Hg.), Felix von Froschauers Nachrichten
über Leben und Tod des ersten Linzer Bischofs Ernest Johann N. Reichsgraf
von Herberstein (= 1788), in: NAGDL 1 (1981/82), 42-47.
R. Zinnhobler, Josephinismus am Beispiel der Gründung des Bistums Linz,
in: ZKG 93 (1982), 295-311. Zinnhobler, Bischöfe von Linz, 11-31.
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