Ordensfrau zu sein ist eine
Möglichkeit und Chance, ein sehr intensives Leben aus dem Glauben zu führen. Die
Einübung in diese Lebensform gleicht verschiedenen Etappen eines – gemeinsamen –
Weges, der eigentlich nie abgeschlossen ist. Berufung ist nicht etwas, das „vom
Himmel fällt“, sondern Tag für Tag neu gelebt werden will.
Frauen, die mindestens 18 Jahre alt sind, können um Aufnahme in unsere Gemeinschaft bitten. Die erste Zeit des Kennenlernens und Einlebens im Kloster wird Postulat genannt und dauert mindestens sechs Monate.
Daran schließt sich das Noviziat an, welches zwei Jahre dauert und enger in das Leben im Kloster einführt. So erhält die Novizin in dieser Zeit Unterricht über die Spiritualität und die Geschichte der Gemeinschaft und wird mit der Ordensregel vertraut gemacht.
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Nach dem Noviziat legt die Schwester das erste Versprechen ab (erste Profess) und bindet sich dadurch für zwei Jahre an unsere Gemeinschaft. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Profess um weitere drei Jahre erneuert. Diese fünf Jahre werden als Juniorat bezeichnet. Sie dienen der Aus- und Weiterbildung oder bereits einem beruflichen Einsatz. In der ewigen Profess verspricht die Schwester bei einem feierlichen Gottesdienst, auf Dauer nach der Regel des hl. Benedikt und den Satzungen der Gemeinschaft zu leben. Damit ist sie „Vollmitglied“ mit allen Rechten und Pflichten des Klosters. |