|
|
Beschlüsse der Dechantenkonferenz
Finanzen des Dekanates:
Um die nötigen Finanzen
des Dekanates zu sichern, sollen folgende Regeln gelten:
- Allgemeiner
Dekanatsaufwand (z.B. Sekretariat, Porto, anteilige Personalkosten
usw.):
Der Dechant hebt einen Betrag ein, der sich nach einer genauen Bedarfserhebung
ergibt. Dieser Betrag wird durch die Katholikenzahl des Dekanates
dividiert (=Kopfquote) und mit der Katholikenzahl der Pfarre multipliziert.
Den so errechneten Betrag zahlt die Pfarre an das Dekanat.
- Besondere Projekte
und pastorale Einrichtungen (z.B. Eheberatung, Dekanatsjugendleiter/In,
Seminare usw.):
Vor der Einführung eines solchen Projektes muß der Dekanatsrat darüber
befinden, ob es notwendig ist, und wie es finanziert wird. Auch sollen
bestehende Einrichtungen von Zeit zu Zeit auf ihre weiterbestehende
Wichtigkeit und mögliche Absicherung vom Dekanatsrat überprüft werden.
Zu einem solchen Beschluß ist eine ¾-Mehrheit notwendig. Diese Entscheidung
ist verbindlich für alle Pfarren des Dekanates, soweit nicht von vornherein
ein solches Projekt nur auf einige Pfarren beschränkt ist und von
diesen die Finanzierung gewährleistet wird.
- Verpflichtung
zur Finanzierung:
Jede Pfarre ist verpflichtet, den errechneten Beitrag (Pkt. 1 u.2) zu
bezahlen. Sollte eine Pfarre trotz zweimaliger Aufforderung sich weigern,
diesen Betrag an das Dekanat zu entrichten, ist der Dechant berechtigt,
nach Rücksprache mit dem Generalvikar von der Diözesanfinanzkammer den
ausständigen Betrag aus dem pfarrlichen Kirchenbeitragsanteil einzufordern.
Gegen diese Entscheidung kann bei der Schlichtungs- und Schiedsstelle
der Diözese Berufung eingelegt werden.
- Abrechnung und
Prüfung:
Der Dechant legt jedes Jahr die Abrechnung dem Dekanatsrat zur Kenntnisnahme
vor.
[zum
Seitenanfang]
|